Diskussionsbedarf zur BZO an der a.o. MV der FDP Stäfa am 9.4.25

Die FDP Stäfa hat an ihrer kürzlich abgehaltenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung explizit zum Thema der 2. Revision der Bau- und Zonenordnung beschlossen, zum preisgünstigen Wohnraum (Art. 27b) einen Änderungsantrag zu stellen, mit dem Lösungsansatz der Grundfläche als Massstab einzubringen. Momentan bietet die Aufzonung Anreize bestehenden günstigen Wohnraum zu vernichten und durch Neubauten mit teurem Wohnraum zu ersetzen.

Die Grundfläche als Massstab würde den Privaten entlasten und die Verdichtung gegen Innen nicht ausbremsen. Weitere Vorschläge zur Absorption des moderaten zukünftigen Bevölkerungswachstums in Stäfa und der Förderung einer guten Durchmischung mit dem Angebot von preisgünstigem Wohnraum wurden diskutiert und in Betracht gezogen. "Preisgünstiger Wohnraum“ ist in einer äusserst komplexen kantonalen Verordnung festgehalten. Sie gilt auch für Stäfa.

Die Komplexität soll reduziert und der Einbezug von Verordnungen, Plänen und Regulierungen, insbesondere für Private reduziert werden. Kleinere Immobilienakteure würden die Bedingungen in Zonen für Preisgünstigen Wohnraum nicht eingehen wollen und auf die Mehrnutzung verzichten, weil sie zu komplex und wirtschaftlich wenig attraktiv sind.

Im Weiteren hat die FDP Stäfa beschlossen den Antrag zu stellen betreffend die Verordnungen zur Siedlungsökologie die Artikel 41.3 zur Grünflächenziffer (GFZ) und 41.7 die Vorgartenregelung ersatzlos zu streichen. Auch mit diesem Antrag soll einer weitergehenden unnötigen Regulierungsdichte Einhalt geboten werden.