Detaillierte Informationen durch Vertreter der Schulpflege zu den Abstimmungsvorlagen vom 14. April – Neubau Schwimmbad und drei temporäre Schulpavillons – bildeten die Grundlage für die einstimmige Empfehlung an die Stäfner Stimmberechtigten, die beiden Vorlagen anzunehmen. Die Erstellung der temporären Schulpavillons entspricht der dringenden Notwendigkeit, den erforderlichen Schulraum zu schaffen, dies in erster Priorität im Beewies. Beim beantragten Neubau eines Hallenschwimmbades, das in erster Linie als Lehrschwimmbecken für die Schule dient, waren vier Gründe für eine positive Empfehlung massgebend: erstens die zustimmenden Entscheide des Stäfner Souveräns 2020 und 2022; zweitens die kantonalen Auflagen, die verpflichtenden Charakter für die Gemeinde haben; drittens die Tatsache, dass bisher bestehende Ausweichmöglichkeiten bei Dritten künftig wegfallen und viertens ein professionelles Projektmanagement. Eine erweiterte Nutzung des Schwimmbads als öffentliches Hallenbad müsste deutlich höheren Infrastrukturvorgaben genügen und hätte wesentlich höhere Betriebskosten zur Folge.