Mitgliederversammlung zur Parolenfassung für GV 17.06.24 zur Aufhebung Gestaltungsplanpflicht

An der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.05.2024 wurden die Parolen über sieben Vorlagen, über die an der Gemeindeversammlung vom 17.06.24 abgestimmt werden, gefasst. Die FDP folgt mehrheitlich dem Vorschlag des Gemeinderates. Die Genehmigung der Rechnung 2023 beispielsweise ging nach einer kurzen Diskussion über den Ausblick der hohen Nettoinvestitionen in den kommenden Jahren, der vertretbaren, negativen Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrades (-5 %) und weil die Gemeinde Stäfa nach wie vor Schulden frei ist und den Steuerfuss bei 78 % belassen kann, über die Bühne.

Kontroverser wurden die Finanzierung eines weiteren Kredites für die Aufarbeitung der fürsorglichen Zwangsmassnahmen und die  Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht diskutiert. 

Die FDP Stäfa hat die Thematik der Aufhebung zur Gestaltungsplanpflicht "Bahnhof Stäfa" bereits an der ausser planmässigen Mitgliederversammlung zur BZO vom 15.05.24 diskutiert. Die Anwesenden der gutbesuchten Mitgliederversammlung zur 2. Revision der Bau- und Zonenordnung begrüssten einerseits ein städtebauliches Konzept über die gesamte Zentrumszone, worin die übergreifenden Themen wie Erschliessung, Durchwegung ÖV, Parkplätze und Grünräume etc. zu behandeln sind. Sie ist Voraussetzung, um die Ziele des Regionalen Entwicklungsleitbilds (REL) erreichen zu können. Damit einhergehend begrüsst sie die neue Gestaltungsplanpflicht im Bereich der Bahnhofwiese und schlägt sie zusätzlich im Bereich „Bahnhof Süd“ vor.

Städtebau- und Architektur ist ein Prozess der in der Öffentlichkeit steht und sich der Kritik stellen muss. Der systematische Einbezug der Bevölkerung ist wichtig für den Erfolg städtebaulicher Vorhaben. Verdichtung ist ein langer und anspruchsvoller Prozess, der hohe Akzeptanz braucht.

Andererseits, stimmte die FDP Stäfa an ihrer Mitgliederversammlung der Vorlage zur Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht "Zentrum Bahnhof Stäfa“ nach eingehender Diskussion zu.

Dies unter der Voraussetzung, dass die Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht sich nicht grundsätzlich auf die Zentrumszone bezieht, sondern nur auf den Spickel südlich der Bahngleise- als punktierte Linie im Zonenplan bezeichnet mit "Gestaltungsplanpflicht"     

Die Zustimmung erfolgt aus folgenden Gründen:

•  der Gestaltungsaspekt "Zentrum Bahnhof Stäfa" in einer Vereinbarung mit den SBB über eine Freiraumgestaltung erreicht werden kann und dort auch der Raum für Parkplätze berücksichtigt werden soll

•  der Gestaltungsspielraum mit der SBB als Grundeigentümerin des gesamten Gebiets sehr klein ist

•  die Rahmenbedingungen (Verdichtung, Denkmalschutzinventar - z.B. Güterschuppen als Objekt mit regionaler Bedeutung) geändert haben

•  der lange Zeitfaktor von ca. zwei Jahren mit der SBB einen Gestaltungsplan auszuarbeiten besteht

•  wir der Bushaltestelle Bahnhof Stäfa  und dem behindertengerechten Zugang zum Bahnhof auch eine grosse Bedeutung und Dringlichkeit zumessen und deshalb dieses Bau-Projekt nicht verzögern wollen

Wir bitten respektive fordern vom Gemeinderat, gleichzeitig zur Planung von Bushaltestellen und Zugang zum Bahnhof, ein städtebauliches Konzept mit Einbezug der Bevölkerung über die ganze Zentrumszone zu erarbeiten. Was übrigens gemäss Revision der Bau- und Zonenordnung auch so vorgesehen ist.